Sanddornstraße 7C
49716 Meppen
Tel: 05931-88 65 790
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Für Notfälle oder in dringenden Fälllen: 0171-1897306
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Honorarvereinbahrung
Praxis für FOI® und Haptonomie
Sanddornstraße 7
49716 Meppen
Patient/in: .................................................................
Adresse: .................................................................
Zwischen der oben genannten Praxis und der oben genannten Person wird folgende sektorale Heilpraktiker-Behandlungsvereinbarung geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist eine für Heilpraktiker typische heilkundliche Behandlung des/der Patient:in.
Die Heilpraktikerbehandlung umfasst unter anderem auch naturheilkundliche Verfahren, die wissenschaftlich bzw. schulmedizinisch nicht anerkannt sein können.
§ 2 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Behandlungsform sowie dem zeitlichen Aufwand.
Erstuntersuchung und Erstbehandlung
€ 100,00 · Dauer: ca. 45–60 Minuten
Folgebehandlungen
€ 50,00 · Dauer: ca. 30 Minuten
Haptonomische Begleitung (Haptocoaching)
€ 60,00 · Dauer: ca. 45–60 Minuten
Sanddornstraße 7
49716 Meppen
Patient/in: .................................................................
Adresse: .................................................................
Zwischen der oben genannten Praxis und der oben genannten Person wird folgende sektorale Heilpraktiker-Behandlungsvereinbarung geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist eine für Heilpraktiker typische heilkundliche Behandlung des/der Patient:in.
Die Heilpraktikerbehandlung umfasst unter anderem auch naturheilkundliche Verfahren, die wissenschaftlich bzw. schulmedizinisch nicht anerkannt sein können.
§ 2 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Behandlungsform sowie dem zeitlichen Aufwand.
Erstuntersuchung und Erstbehandlung
€ 100,00 · Dauer: ca. 45–60 Minuten
Folgebehandlungen
€ 50,00 · Dauer: ca. 30 Minuten
Haptonomische Begleitung (Haptocoaching)
€ 60,00 · Dauer: ca. 45–60 Minuten
Die Praxis behält sich vor, das Honorar bei Änderung der Kostenstruktur oder des Leistungsangebots anzupassen.Preisänderungen werden dem/der Patient:in rechtzeitig und in geeigneter Form (z. B. durch Aushang in der Praxis oder auf der Website) bekannt gegeben.
Die jeweils zum Zeitpunkt der Behandlung gültige Preisliste ist verbindlich.
Eine erneute Unterzeichnung dieser Behandlungsvereinbarung ist im Falle einer Preisänderung nicht erforderlich.
Sofern eine Versicherung für Heilpraktikerleistungen besteht, gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie.
Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung vor Ort zu begleichen, wahlweise per EC-Karte oder Sofortüberweisung.
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung wird eine Rechnung ausgestellt. Diese ist sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch und/oder schriftlich erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Absage wird der Termin privat in Rechnung gestellt.
§ 3 Hinweise
Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten durch ihre Krankenkasse. Über mögliche Ausnahmen informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte, privat zusatzversicherte sowie beihilfeberechtigte Patient:innen können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Die Beantragung der Erstattung erfolgt eigenverantwortlich durch den/die Patient:in. Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen dem Gebührenverzeichnis und dem vereinbarten Heilpraktikerhonorar sind vom/von der Patient:in zu tragen.
Das Ergebnis eines Erstattungsverfahrens hat keinen Einfluss auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist unabhängig von Versicherungs- oder Beihilfeleistungen vollständig zu begleichen.
Heilpraktiker sind nicht berechtigt, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.
Die für die Behandlung relevanten personenbezogenen Daten und medizinischen Befunde werden gemäß der Einwilligung zur Datenverarbeitung in einer Patientenakte erhoben und gespeichert.
Ort, Datum: ..............................................................
Unterschrift Heilpraktiker / sektoraler Heilpraktiker:
..............................................................
Unterschrift Patient/in:
..............................................................
Behandelnde Therapeut:innen:
Hans Erenstein
Hans de Jong
Annemieke de Jong / Schoevers
