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Sanddornstraße 7C
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Wichtige Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Praxis:

1. Vertragsverhältnis:
Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

2. Absageregelung:
Wird der vereinbarte Termin nicht mindestens 24 h vorher abgesagt, so wird er gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen, ist es dem Therapeuten freigestellt, von dieser Regelung abzusehen. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Therapeuten. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars.

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bleibt bestehen, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr.

 
3. Terminabsage durch uns:

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.


4. Preise für Privatleistungen:

- Honorarvereinbarung zum durchlesen unter Kontakt / Honorarvereinbarung
Die privaten Krankenversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet den üblichen Preis für eine Therapie zu erstatten, sofern dieser vorher zwischen Praxis und Patient schriftlich vereinbart wurde und es keine vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarte Obergrenze für eine Kostenerstattung gibt (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11). Hierfür schließen wir mit Ihnen vor Beginn der Therapie eine schriftliche Honorarvereinbarung ab.

Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht. Die PKV bietet oft einen Ergänzungstarif an, der die Lücke zwischen Beihilfehöchstsatz und tatsächlich entstanden Behandlungskosten schließt
Viele nützliche Hinweise finden sich auch auf der Internetseite: www.privatpreise.de

5. Gültigkeit:
Die Gültigkeit/Laufzeit der Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient beträgt 12 Monate. Eine Therapiepause von mehr als 12 Wochen beendet jedoch die Gültigkeit/Laufzeit der geschlossenen Vereinbarung.

 
6. Zahlungspflicht:

Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister einerseits und zwischen Patient und Kostenträger andererseits. Zwischen Therapeut und Krankenversicherung bzw. BEIHILFE besteht ausdrücklich keine Rechtsbezahlung! Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für heilpraktische oder physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient. Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig ob eine Erstattung beantragt wird oder nicht in vollem Umfang durch die Versicherung geleistet wird. Dem Patienten wird empfohlen, sich im Zweifel vor Beginn der Behandlung bei seinem Versicherer oder der Beihilfe zu informieren, in welcher Höhe die Kosten einer Behandlung übernommen werden.
 
7. Zahlungsfrist:
Nach Erhalt der Rechnung ist diese gem. § 614 BGB sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Erstattungsstellen, jedoch gewähren wir eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen. Um Mahngebühren und zusätzliche Bearbeitungskosten zu vermeiden, bitten wir um die Einhaltung dieser Frist.
 

8. Datenschutz:
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke wie zum Beispiel zur Kontaktaufnahme via E-Mail bzw. Telefon erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den genannten Zwecken erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur, im Falle eines zustande gekommenen Behandlungsverhältnisses, zur Erstellung einer Rechnung / Liquidation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben, erforderlich ist. Ich versichere Ihre personenbezogenen Daten, nur so lange zu speichern, wie sie benötigt werden, um die Zwecke zu erfüllen, zu denen sie erhoben wurden oder solange dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

9. Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise:
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibung und Preise werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder per Aushang in der Praxis mitgeteilt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde uns nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.

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