Honorarvereinbahrung

Sanddornstraße 7C
49716 Meppen

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Honorarvereinbahrung


Praxis für FOI® und Haptonomie Sanddornstraße 7,49716 Meppen

Herr/ Frau:      …………………………………………..
Adresse:         …………….…………………………….

und die hieroben genannte Person schließen folgende sektoraler Heilpraktiker-Behandlungsübereinkunft.

Punkt 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist eine Heilpraktiker typische Heilkundige Behandlung des Patienten. Die Heilpraktiker Behandlung umfassen unter anderem auch wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannte –naturheilkundliche Heilverfahren.

Punkt 2 Honorar

 Das Honorar richtet sich nach der Behandlungsform und den jeweiligeren Zeitaufwand.
  •   Die Erstuntersuchung und Erstbehandlung kosten € 85,00 und dauert 45-60 Minuten.
  • Jede weitere Behandlung kostet € 45,00 und dauert ca. 30 Minuten.
  • Für Haptonomische Begleitung (haptocoaching) € 55,00 und dauert ca. 45-60 Minuten.    
Sind Sie versichert für Heilpraktiker Leistungen dann:
  • Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
Das Honorar ist  direkt nach der behandlung vor-Ort zu zahlen. Mittels EC-Karte oder mittels sofortige Überweißung. So brauchen wir Ihnen keine Rechnung zu schicken und Sie können die Zahlung nicht vergessen.
  • Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, bekommen Sie eine rechnung die unmittelbar fällig ist und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen ist.
Terminverhinderung muss mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch und/oder schriftlich erfolgen. Nur dann werden Sie nicht in Rechnung gestellt.

Punkt 3 Hinweise

Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder der privaten Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seine Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patient zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patient unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

    Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

    Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkarte erhoben und gespeichert gemäß der Einwilligung in die Datenverarbeitung.

 

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Datum ,Unterschrift Heilpraktiker/ sek. Heilpraktiker:                  Datum, Unterschrift Patient

Hans Erenstein, Hans de Jong oder

Annemieke de Jong / Schoevers


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