Honorarvereinbarung
Praxis für FOI® und Haptonomie Sanddornstraße 7,49716 Meppen
und
Herr/ Frau: …………………………………………..
Adresse: …………….…………………………….
Schließen folgende sektoraler Heilpraktiker-Behandlungsübereinkunft
Punkt 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine Heilpraktiker typische Heilkundige Behandlung des Patienten. Die Heilpraktiker Behandlung
umfassen unter anderem auch wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannte –naturheilkundliche Heilverfahren.
Punkt 2 Honorar (Bitte ankreuzen, jeweils
alternativ)
- Das Honorar richtet sich nach der Behandlungsform und den jeweiligeren Zeitaufwand.
- Die Preisliste finden sie auf unserer Homepage unter unserer
Praxis.
- Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Preisliste gerne zur
Verfügung.
- Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der
Physiotherapie.
Das Honorar ist unmittelbar fällig innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist
das Honorar bar gegen Quittung zu zahlen.
Punkt 3 Hinweise
- Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche
Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der
Behandlung. Mitglieder der privaten Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung
haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seine Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt.
Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patient zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte
Heilpraktiker Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patient unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
- Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
- Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer
Patientenkarte erhoben und gespeichert gemäß der Einwilligung in die Datenverarbeitung.
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Datum ,Unterschrift Heilpraktiker/ sek.
Heilpraktiker: Datum, Unterschrift Patient
Hans Erenstein, Hans de Jong oder
Annemieke de Jong / Schoevers